Anmeldung
Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr.
Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familiennahe und individuelle Betreuung aus. Sie findet im Haushalt oder in anderen angemieteten Räumen der Kindertagespflegepersonen statt. Es handelt sich um eine qualitative und professionelle Form der Kinderbetreuung, in welcher nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder Bildung, Erziehung und Betreuung gewährleistet ist.
Anders als in einer Kindertageseinrichtung können Personenberechtigte die Person aussuchen, die ihr Kind betreut und direkt mit ihr Absprachen über die Betreuung treffen. Durch regelmäßige Beratung, Begleitung und Qualifizierung in der Kindertagespflege garantieren wir Ihnen Professionalität sowie kontinuierliche Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Angebotes.
Auf der Webseite der Interessengemeinschaft der Erkrather Kindertagespflegepersonen finden Interessierte bald weitere Informationen über einzelne Kindertagespflegeplätze in Privathaushalten oder Großtagespflegeplätzen in Erkrath.
Immer mehr Personenberechtigte suchen nach einer qualifizierten und flexiblen Betreuung für ihre Kinder, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Hier setzt die Kindertagespflege an. Die pädagogische Fachberatung der Stadt Erkrath für Kindertagespflege bietet Ihnen Beratung in allen Fragen zur Kinderbetreuung in Kindertagespflege.
Sie melden Ihren Bedarf möglichst spätestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn dort an. In einem persönlichen Gespräch erfolgt dann eine umfassende Beratung und Sie erhalten Hilfe bei der Vermittlung eines Betreuungsplatzes. Die pädagogische Fachberatung begleitet Sie und Ihr Kind mit all Ihren Fragen bis zum Übergang in eine Kindertagesstätte. Auch wenn Sie bereits eine Kindertagespflegeperson selbstständig gefunden haben, ist eine Anmeldung und ein Beratungsgespräch erforderlich.
Hier finden Sie den für eine Anmeldung erforderlichen Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII. Der Antrag muss von den Personensorgeberechtigten ausgefüllt, unterschrieben und mit der Unterschrift der Kindertagespflegeperson versehen beim Jugendamt der Stadt Erkrath eingereicht werden.